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Kosten Scheidung

Scheidungskosten – auch Ihre Scheidung bietet Sparpotenzial

Eine Ehe kann nur mit der Vertretung durch einen Rechtsanwalt und durch gerichtlichen Beschluss geschieden werden. Dabei entstehen unter Umständen hohe Scheidungskosten, die sich nach dem gerichtlich festgelegten Verfahrenswert richten. Als erfahrene Stuttgarter Fachanwälte für Familienrecht wissen wir, wie Sie die Kontrolle über Ihre Scheidungskosten behalten und dabei noch sparen können. 

Wir geben Ihnen Tipps zum einseitigen Anwaltsverzicht, erklären die Kostenteilungsvereinbarung und den Unterschied zwischen Verfahrenskostenhilfe und -vorschuss.

Ablauf einer Adoption

Anwaltshonorar

Das Anwaltshonorar in einem Scheidungsverfahren richtet sich nach dem Verfahrenswert, auch Gegenstands- oder Streitwert genannt (§ 43 FamGKG). Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sieht für Anwälte ein Mindesthonorar vor, das nicht unterschritten werden darf. Es steht dem Anwalt und seinem Mandanten jedoch frei, eine höhere Vergütung zu vereinbaren.

Emotionale Aspekte

Der Verfahrenswert dient als Berechnungsgrundlage für die Gerichts- und Anwaltsgebühren und wird durch das Gericht nach dem Verfahrensende final festgelegt. Er errechnet sich aus dem Nettoeinkommen beider Ehepartner, deren Vermögen, dem Versorgungsausgleichswert (sofern nicht notariell ausgeschlossen) und der Anzahl unterhaltsberechtigter Kinder.


Vierteljährliches Nettoeinkommen:

  • Arbeitnehmer/-in: Die Summe der letzten drei Nettomonatseinkommen beider Ehegatten ergibt das vierteljährliche Gesamtnettoeinkommen.
  • Selbstständiger/Selbstständige: Die Jahresnettoeinkommen der letzten drei Jahre werden addiert, wobei das Jahr vor der Scheidung doppelt zählt. Aus der Summe errechnet man den vierteljährlichen Durchschnitt.
  • Durch Kindergeld, Erziehungsgeld oder Elterngeld kann sich das Einkommen des empfangenden Elternteils erhöhen.
  • Verbindlichkeiten wie Kredite werden vom Nettoeinkommen abgezogen.
  • Bei unterhaltsberechtigten Kindern nehmen einige Familiengerichte einen Abschlag von 250 EUR pro Kind vor.


Vermögen: 

Das vorhandene Vermögen kann den Verfahrenswert weiter beeinflussen. Die Gerichte legen pro Ehegatten meist einen Freibetrag zwischen ca. 15.000 und 60.000 Euro fest. Das darüber liegende Vermögen fließt zu 5 % in den Verfahrenswert ein.


Versorgungsausgleich: 

Besonders schwierig ist es, den Wert des Versorgungsausgleichs im Voraus zu ermitteln. Die Festsetzung erfolgt erst, wenn dem Gericht bekannt ist, welche Anrechte zu berücksichtigen sind. Grundsätzlich beträgt der Verfahrenswert für den Versorgungsausgleich mindestens 1.000 EUR. Der Streitwert erhöht sich für jedes Anrecht um 10 % des vierteljährlichen Nettoeinkommens.


Wichtig: Im Scheidungsverfahren gilt ein Mindestverfahrenswert von 3.000 EUR.

Berechnung der Scheidungskosten

Das Gesetz sieht bei einer Scheidung einen 2,5-fachen Gebührensatz für Anwaltskosten vor. Dazu kommen meist eine Auslagenpauschale sowie die Umsatzsteuer. Sobald Sie den voraussichtlichen Gegenstandswert kennen, können Sie sich über die Wertgebühren (Gerichtsgebühren) unter § 34 GKG informieren. Die Anwaltsgebühren finden Sie unter § 13 RVG.


Beispielberechnung Scheidungskosten: 

Bei einem ermittelten Verfahrenswert von 19.000 EUR fallen inkl. 19 % MwSt. Rechtsanwaltskosten von 2.314,55 EUR an. Die Gerichtsgebühren setzt das Familiengericht bei Scheidungsverfahren doppelt an, daher betragen diese 706,00 EUR. Damit ergeben sich Scheidungskosten von 3.020,55 EUR inkl. MwSt. für eine einvernehmliche Scheidung. 


Tipp: Scheidungskosten sind nicht von der Steuer absetzbar (§ 33 EStG).

(Kosten-)Vorteile einer einvernehmlichen Scheidung

Eine einvernehmliche Scheidung bietet zeitliche und finanzielle Vorteile. Sie dauert in der Regel zwischen 6 und 12 Monaten. Muss kein aufwendiger Versorgungsausgleich durchgeführt werden, kann sie bereits in 3 Monaten vollzogen sein. Auf den Versorgungsausgleich sollte jedoch nur verzichtet werden, wenn er wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Lassen Sie sich dazu unbedingt beraten.

Anwaltsverzicht und Kostenteilungsvereinbarung

Die Beteiligten sind sich über alle wesentlichen Punkte einig? Dann reicht es aus, wenn sich nur ein Ehepartner juristisch vertreten lässt und der andere der Scheidung lediglich zustimmt. Eine Kostenteilungsvereinbarung hilft dabei, die finanzielle Belastung zu mindern.

Bestehen jedoch unterschiedliche Auffassungen zu Sorge- und Umgangsrecht, Unterhaltsfragen oder Vermögensaufteilung, ist für jeden Ehegatten ein Anwalt empfehlenswert.


Wichtig: Die Einigung auf einen Anwalt erspart in unserem Beispiel (siehe oben) Kosten in Höhe von 2.314,55 EUR. Ein völliger Verzicht auf juristische Unterstützung ist nicht möglich, da der Gesetzgeber diese zwingend vorsieht (§ 114 FamFG). Auch das Einreichen des Scheidungsantrags ist nur durch einen Anwalt möglich.

Verfahrenskostenhilfe und -vorschuss

Personen mit geringem Einkommen können diese Alternativen beantragen:

  • Verfahrenskostenhilfe durch den Staat
    Für die Verfahrenskostenhilfe ist das Einkommen des Antragstellers ausschlaggebend. Bewilligt wird entweder ein zinsfreies Darlehen oder ein nicht rückzahlbarer Zuschuss.
  • Verfahrenskostenvorschuss durch den Ehegatten
    Ehegatten sind nach
    § 1360a BGB gegenseitig verpflichtet, bei Bedarf einen Verfahrenskostenvorschuss zu leisten. Das gilt auch, wenn der solventere Ehepartner die Scheidung ablehnt.
Sparpotential bei Scheidungskosten

Bei Scheidungskosten besteht oft unerwartetes Sparpotenzial

Einvernehmlich, günstig und schnell erledigt soll eine Scheidung sein. Tatsächlich stellt sie für die Betroffenen ein einschneidendes und rechtlich komplexes Ereignis dar. Zusätzliche Unsicherheit verschafft die Einschätzung der Scheidungskosten. Deren Höhe ließe sich durch vermeidbare Streitigkeiten und Fehlentscheidungen bei der Anwaltswahl häufig reduzieren.

Sorgen Sie mit kompetenter juristischer Unterstützung der erfahrenen Fachanwälte unserer Rechtsanwaltskanzlei FASOLT WALLER SCHOLZ vor. Ausgestattet mit langjähriger Expertise im Familienrecht und viel Empathie, begleiten wir Sie durch diese schwierige Zeit. Schon im Erstgespräch ermitteln wir die voraussichtlichen Scheidungskosten und Ihr Sparpotenzial. Sprechen Sie uns einfach an. Wir freuen uns auf Sie.

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